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Presseberichte aus den lokalen Medien
Der Bund soll neu die Beschaffung und Finanzierung der persönlichen Ausrüstung für alle Zivilschutzangehörigen übernehmen. Eine entsprechende Motion von Nationalrätin und SZSV-Präsidentin Maja Riniker hat der Nationalrat am 16. März 2023 mit 121 zu 66 Stimmen überwiesen. Die Präsidentin des SZSV verspricht sich von einer diesbezüglichen Gesetzesänderung eine effizientere Beschaffung und ein einheitliches Erscheinungsbild. «Der heutige Entscheid ist ein starkes und wichtiges Signal», sagt Maja Riniker. Die Motion muss nun noch vom Ständerat behandelt werden.
Einrückungspflicht
Ereignet sich ein Ausfall der Kommunikation (Ausfall sämtlicher Anbieter alternativer Netze) oder der Stromversorgung (grossflächig, nicht lokal oder häuslich) ist der AdZS, sofern er zwischenzeitlich keine anderweitigen Weisungen erhält, aufgeboten. Er ist verpflichtet umgehend und vollumfänglich ausgerüstet an einen nahegelegenen Toggenburger Notfalltreffpunkt einzurücken.
Leiter Material und Infrastruktur
Am 1. Juni 2023 begrüssen wir Marco Wickli aus Neu St. Johann als neuen Leiter Material und Infrastruktur.
Material
- organisiert und unterhält die Bereitstellung des Einsatzmaterials inklusive Verwaltungssoftware
- plant und führt die Mannschaft im Bereich Material
Infrastruktur
- organisiert und unterhält die Bereitstellung der Schutzinfrastrukturen
- plant und führt die Mannschaft im Bereich Infrastruktur
Transport
- organisiert und unterhält die Bereitstellung des Fahrzeugparks
- plant und führt die Mannschaft im Bereich Logistik
Führung & Ausbildung
- plant und hält Lektionseinheiten
- führt den Zivilschutz im Einsatz und an Einsätzen zu Gunsten der Gemeinschaft
- übernimmt Einsatzpikettdienste an Wochenenden und Feiertagen
Schweizer Zivilschutzbunker entstanden während des Kalten Kriegs. «NZZ Format» geht der Frage nach, woher diese Bunkermentalität kommt und wie zukunftstauglich sie ist.
Darum geht es in der Doku
In der Schweiz gibt es über 360 000 Zivilschutzbunker – und damit im Ernstfall genügend Schutzplätze für die gesamte Bevölkerung des Landes. Aufgrund des Kriegs in der Ukraine haben die Bunkerbauer momentan Hochkonjunktur. Entstanden ist dieses weltweit einmalige System von Schutzräumen während des Kalten Kriegs: Angesichts des bedrohlichen Säbelrasselns zwischen den USA und der Sowjetunion entschied sich die Schweiz damals für die Strategie «Wir machen den Igel». War diese Bunkermentalität Ausdruck eines besonders ausgeprägten Sicherheitsbedürfnisses? Was ist davon heute noch zu spüren? Und wie zukunftstauglich ist dieses Konzept in einer globalisierten Welt? Ein Bunkerbauer, eine Historikerin und eine Sicherheitspolitikerin geben Antwort .
f.a.q.
Hier findest Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen
Fragen und Antworten zum Schutzbau
Generell gilt der Grundsatz: «Für jede Einwohnerin und für jeden Einwohner ein Schutzplatz»
Laut dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) gibt es schweizweit ca. 360’000 Personenschutzräume. Zusätzlich existieren rund 1700 Schutzanlagen. Insgesamt stehen der schweizer Wohnbevölkerung in etwa 8,6 Millionen Schutzplätze zur Verfügung.
Seit einigen Jahren werden neue Schutzräume nur noch bei grösseren Überbauungen errichtet. Eine Baupflicht besteht nur, sofern der Schutzplatzbedarf in der Gemeinde nicht bereits gedeckt ist. Für Gemeinden mit weniger als 1000 Einwohnern kann der Kanton darüber hinaus Ausnahmen bewilligen. Die Kosten für die Erstellung, die Ausrüstung und den Unterhalt der Schutzräume tragen in der Regel die Liegenschaftseigentümer/innen.
Kleinere Wohnbauten sind in der Regel von der Schutzraumbaupflicht ausgenommen. Der Eigentümer/in muss anstelle eines Neubaus eine Abgabe leisten. In der Regel beläuft sich die einmalige Gebühr zwischen 400 bis 800 Franken pro Schutzplatz. Auch Besitzer/innen grösserer Bauten, die von der Schutzraumpflicht befreit sind, haben eine Ersatzabgabe zu leisten. Diese Abgaben fliessen in den Unterhalt bzw. in den Bau von Schutzräumen.
Private Schutzräume müssen über Liegestellen und Notabortvorrichtungen (Trockenklosetts) verfügen. Je nach Grösse des Schutzraumes sind für letztere Abortkabinen zu erstellen. Dieses Material muss entweder im Gebäude oder auf dem Areal gelagert werden, auf welchem sich der Schutzraum befindet. Bauten, die vor dem 1. Januar 1987 errichtet worden sind und den Mindestanforderungen entsprechen, müssen erst auf Anordnung des Bundes ausgerüstet werden.
Für die Unterhaltstätigkeiten der Schutzräume ist der Eigentümer/in zuständig. Fehlende oder defekte Schutzraumkomponenten können direkt bei verschiedenen schweizer Firmen beschafft werden. Das Amt für Militär und Zivilschutz „AfMZ“ des Kanton St. Gallen empfiehlt unter anderem vier landläufig bekannte Unternehmen: Mengau AG, Lunor, Bühler GmbH und Foppa. Es existieren auf dem Markt viele weitere Anbieter für Schutzraumreparaturen, Kontrollen und für den Verkauf von Schutzrauminventar.
Mit Schutzbauten verhält es sich wie mit Versicherungen: Lieber haben und nicht brauchen als umgekehrt. Entsprechend sind Hauseigentümer nicht verpflichtet, den Schutzraum stets in Bereitschaft zu halten. Die Räumlichkeiten dürfen somit als Keller oder anderweitig genutzt werden. Auf Anordnung des Bundesamt für Bevölkerungsschutz oder einer kantonalen Behörde muss der Schutzraum vom Eigentümer/in innert fünf Tagen leergeräumt respektive betriebsbereit gemacht werden. Bauliche Veränderungen oder gar Wanddurchbrüche für Leitungen oder Ähnliches während der Friedensnutzung sind bewilligungspflichtig. Auskunft dazu gibt das Amt für Militär und Zivilschutz, Schutzbauten – thomas.schlaepfer@sg.ch – 058 229 71 07
Für den Zustand des Schutzraumes und dessen Ausrüstung ist der Liegenschaftsbesitzer/in zuständig. Laut Bundesgesetz müssen sämtliche Schutzräume mindestens alle zehn Jahre behördlich inspiziert werden. Im Kanton St. Gallen ist dafür das Amt für Militär und Zivilschutz „AfMZ“, die Abteilung Kantonales Einsatzelement „KEE“ zuständig. Bei der periodischen Schutzraumkontrolle „PSK“, welche ausschliesslich durch das Fachpersonal des „KEE“ durchgeführt wird, wird eine Mängelliste erstellt. Die anschliessende Behebung der Beanstandungen in nützlicher Frist ist Pflicht. Die Eigentümer/innen von privaten Schutzräumen sind zu normalen Unterhaltsarbeiten wie z.B. die Reinigung des Schutzraums und des Notausstiegs verpflichtet.
Das Amt für Militär und Zivilschutz hat für den korrekten Unterhalt eines Schutzraumes ein Merkblatt erstellt. Dieses Dokument erklärt die wichtigsten Schutzraumkomponenten und dessen Unterhaltstätigkeiten.
Als Ergänzung zum kantonalen Merkblatt und zur besseren Veranschaulichung hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz „BABS“ ein kommentarloses Unterhaltserklärvideo produziert.
Die Gemeinden im Kanton St. Gallen verzichten auf die stete Veröffentlichung der Schutzraumzuweisung. Da die Wohnbevölkerung durch Weg- und Umzüge, durch Geburten und Todesfälle sowie durch Adressänderungen stetig ändert, aber auch aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes, wird auf die proaktive Schutzraumzuteilung verzichtet. Erst wenn ein Katastrophenfall sehr wahrscheinlich ist, wird das Bundesamt für Bevölkerungsschutz „BABS“ den Gemeinden den Auftrag erteilen, die Schutzraumzuweisung vorzunehmen. Trifft dies zu, wird die St. Galler Bevölkerung direkt von der Wohngemeindeverwaltung informiert. Bei einer Zuweisung wird auf die Beibehaltung von Familien- und Wohngemeinschaften sowie auf kürzeste Distanz von der Wohnadresse zum Schutzraum geachtet.
Die Schutzplätze in einem Schutzraum sind in die Schutzplatzbilanz der Wohngemeinde eingerechnet. Die Zuweisung der Bevölkerung in die vorhandenen Schutzräume wird durch die Gemeinde vorgenommen. Es ist möglich, dass Personen ausserhalb ihres Bekanntenkreises in ihren Schutzraum zugeteilt werden.
Ihr Notgepäck sollte auf 2-3 Tage ausgelegt sein und folgendes enthalten:
- Ausweispapiere (Pass oder ID)
- Krankenkassenkarte und Impfausweis
- Bankkarte und etwas Bargeld
- Mobiltelefon inklusive Ladekabel
- benötigte Medikamente
- Toilettenartikel
- Kleidung
- Taschenlampe (Stromquelle, Batterien)
- falls vorhanden, tragbares Radio (Kabel und/oder Batterien)
- Verpflegung
In der Broschüre „Kluger Rat – Notvorrat“ vom Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung „BWL“ findet man einige Tipps zum Thema.
Da die Arten von möglichen Bedrohungen und Katastrophen sehr unterschiedlich sind, lässt sich das Verhalten vor dem Eintritt nicht exakt beschreiben. Entsprechend lautet die Weisung des Bundes:
Ertönen die Sirenen ausserhalb des jährlichen Tests am ersten Mittwoch im Februar mit einem regelmässig auf- und absteigenden Ton, ist eine Gefährdung der Bevölkerung möglich.
In diesem Fall sollten Sie:
- Radio hören und Alertswiss oder MeteoSwiss App prüfen
- Anweisungen der Behörden befolgen
- Nachbarschaft informieren
Genauere Informationen und mögliche Verhaltensweisen respektive Tipps zu vorbeugenden Massnahmen, vom Notfallvorrat bis zur Informations-App „Alertswiss“, findet man auf der Homepage untere Notfalltreffunkte.
so pflegen Sie Ihren Schutzraum korrekt
Bei welchen Firmen können Schutzbetten, Trockenklosetts und andere Schutzraumkomponenten beschafft werden?
Für die Unterhaltstätigkeiten der Schutzräume ist der Eigentümer/in zuständig. Fehlende oder defekte Schutzraumkomponenten können direkt bei verschiedenen schweizer Firmen beschafft werden. Das Amt für Militär und Zivilschutz „AfMZ“ des Kanton St. Gallen empfiehlt unter anderem vier landläufig bekannte Unternehmen: Mengau AG, Lunor, Bühler GmbH und Foppa. Es existieren auf dem Markt viele weitere Anbieter für Schutzraumreparaturen, Kontrollen und für den Verkauf von Schutzrauminventar.
Zivilschutz ist für alle
Frauen im Zivilschutz
Möchtest du als Frau einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Bevölkerung leisten? Zivilschutz ist nicht eine Frage des Alters oder des Geschlechts. Zivilschutz ist für alle! Jede und jeder kann eine Funktion übernehmen und sich engagieren. Denn gerade bei der Bewältigung von Katastrophen und Notlagen zählt jede anpackende Hand.
Wir suchen dich!
Unser Verpflegungsteam, unsere Küchenmannschaft, braucht Verstärkung
Du arbeitest gerne in einem kleinen motivierten Team?
Du hast Freude an der Zubereitung von Lebensmittel?
Du kochst gerne, häufig und gut?
Du hast bereits Erfahrung im Führen von Fahrzeuganhängern oder möchtest diese Prüfung im Zivilschutz erwerben?
Du hast Interesse an Weiterbildungen im Bereich Lebensmittelzubereitung?